Ines Werner Photography

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

I.          Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

    b. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).

II.     Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, zur privaten, nicht kommerzielle Nutzung des Auftraggebers bestimmt.

  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung und eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder außerhalb des privaten Bereichs kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

  7. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, wenn dies mit dem Kunden so vereinbart wurde. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.

  8. Der Kunde stimmt bei Abschluss eines Vertrags mit Veröffentlichungsrabatt zu, dass die enstandenen Bilder für Porfolio Zwecke benutzt werden dürfen, z.B. auf der firmeneigenen Homepage, Social Mediaauftritte, Partnerwebseiten, Hochzeitsportalen, Blogs und in gedruckten Magazinen. Der Kunde ist dazu verpflichtet seine Gäste über die oben genannte Nutzung aufzuklären und deren Einverständnis einzuholen.

  9. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III.  Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

    Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlich) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

  4. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des geschätzten Auftragswertes. Bei Hochzeiten ab 6 Stunden ist dies eine Pauschale von 1000€. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

  5. Verbal oder online vereinbarte Termine sind erst dann fixiert und verbindlich gebucht, wenn eine Anzahlung wie in Punkt 4 dieser Klausel genannt, geleistet wurde.

IV.  Haftung

  1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag

    mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.

  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

  4. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  5. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

  6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

    Nebenpflichten

  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.

  8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

V.      Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

  1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.

  3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.

  4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

  5. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

  6. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

    Storno ab dem 15.  Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%

    Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,

    ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

VI.  Datenschutz

Siehe hierzu die folgenden Datenschutzbestimmungen nach DSGVO.

VII.               Bildbearbeitung

  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, Instagram, private oder öffentliche Foren, etc.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, wenn der Auftraggeber den Werbebonus von 15% Preisnachlass wahrgenommen hat.

VIII.          Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist Köln.

  2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

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Carina Lindener
Carina Lindener
19 Oktober 2023
Die Fotos von unserem Familienfotoshooting mit Fr. Werner sind großartig geworden. Sie hat uns dirigiert und konkrete Posen vorgeschlagen, ist aber auch auf unsere Ideen eingegangen. Gerne wieder!
Nadine Hemel
Nadine Hemel
16 Oktober 2023
Ines hat mit viel Einfühlungsvermögen wunderschöne Familienfotos von und für uns gemacht. Ich bin sehr dankbar für die zauberhafte Erinnerung an die Schwangerschaft. Sie berät bezüglich Kleidung, Farbgebung und Asseccoires und bringt eigene Ideen ein aber hört auch genau hin, was man sich (nicht) vorstellt. Sie kitzelt Fotomuffeln mit Geduld und Elan ein Lächeln ins Gesicht... und die Bereitschaft mitzumachen. DANKE
Eva Quevedo Martínez
Eva Quevedo Martínez
15 Oktober 2023
Sie wusste, wie sie die Schönheit in mir zum Vorschein bringen konnte.
Trulul Peho
Trulul Peho
14 Oktober 2023
Ines hat auf unserer Hochzeit fantastische Bilder produziert und besondere Momente mit tollen Details festgehalten, die wir ohne sie gar nicht wahrgenommen hätten. Auch unsere Gäste waren von der Qualität der Fotos begeistert. Aufgrund ihres offenen, positiven und äußerst professionellen Auftretens passt sie angenehm in jedes Gruppengefüge. Ines ist absolut empfehlenswert!
Benjamin Freudenberg
Benjamin Freudenberg
17 September 2023
Wir hatten die Gelegenheit, die Dienste von Ines für unsere Hochzeit in Anspruch nehmen zu können, und wir können nicht genug Lob für ihre Arbeit aussprechen. Zunächst zum Gegenstand ihrer Dienstleistung: die Fotos sind schlichtweg wunderschön. Jedes einzelne Bild erzählt eine eigene Geschichte und fängt die Emotionen und die Schönheit "unseres Tages" perfekt ein. Wir waren überwältigt von der Qualität der Aufnahmen. Die vereinbarte Frist für die Fertigstellung der Bilder wurde eingehalten. Dabei hat die Arbeit mit Ines einfach Spaß gemacht. Sie hat eine außerordentlich freundliche und offene Art und bringt auch jede Menge Humor mit, was beim Umgang mit der Anspannung des Tages geholfen hat. Sie war außerordentlich pünktlich. Genau genommen ist sie sogar noch vor der vereinbarten Uhrzeit an der Location erschienen. In den Vorgesprächen und am Hochzeitstag selbst zeigte sie sich äußerst kooperativ, flexibel und brachte viele eigene kreative Ideen ein. Zu jedem Zeitpunkt konnten wir (und während der "Downtimes" auch die Gäste) Bildwünsche und -Ideen äußern, wobei Ines für jeden Unfug zu haben war. Insgesamt können wir Ines als Hochzeitsfotografin nur wärmstens empfehlen. Ihr Engagement, ihre Persönlichkeit und vor allem ihre beeindruckenden Fähigkeiten haben unseren Hochzeitstag noch unvergesslicher gemacht. Wir sind ihr von Herzen dankbar.

Copyright © 2023 Ines Werner